Datum:
Veröffentlicht: 25.11.24
Von:
Sebastian Burkard
Am Wochenende wurden die neuen Kirchenverwaltungen gewählt. Die Ergebnisse (soweit bereits bekannt) sind auf unserer Übersichtsseite zu finden.
Gegen die Wahl kann von jeder und jedem Wahlberechtigten innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Pfarramt Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Beschwerde gegen dessen Entscheidung kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe beim Pfarramt eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet das Erzbischöfliche Ordinariat.
Herzlichen Dank an alle, die die Bereitschaft hatten, zu kandidieren und ebenso ein herzliches Vergelt's Gott an alle, die die Wahl vorbereitet haben sowie als Wahlberechtigte an der Wahl teilgenommen haben.