Erzbistum Bamberg:Änderung bei der Aufführung von geschützter Musik
Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA bestanden bisher zwei Pauschalverträge: Ein Vertrag regelte die Nutzung von Musik in Gottesdiensten und "gottesdienstähnlichen Veranstaltungen" (Prozessionen etc.), ein zweiter Vertrag regelte die Nutzung von Musik außerhalb der Gottesdienste (Konzerte, Pfarrveranstaltungen etc.). Beide Verträge liefen zum 31. Dezember 2023 aus.
Während es sich abzeichnet, dass der Vertrag über die Nutzung von Musik in Gottesdiensten weitergeführt wird, wurde der zweite Vertrag zum 31. Dezember 2023 gekündigt.
Daher besteht seit dem 1. Januar 2024 für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik in Konzerten und bei anderen Pfarrveranstaltungen kein Pauschalvertrag mehr!
Jede Live-Aufführung oder das Abspielen eines Tonträgers von urheberrechtlich geschützter Musik muss daher ab sofort vorher bei der GEMA gemeldet und mit der GEMA einzeln abgerechnet werden. (Die GEMA gewährt kirchlichen Einrichtungen 20 % Nachlass der Gebühren gegenüber den normalen Vergütungssätzen.)
Bitte beachten Sie diese Neuregelung im Hinblick auf jegliche Art von Konzerten und Pfarreiveranstaltungen.
Urheberschutz besteht bei Werken, deren Autoren noch leben oder noch nicht 70 Jahre verstorben sind.
Im Oktober 2023 hat die GEMA alle Pfarreien in Deutschland angeschrieben und eine Zugangsnummer erteilt: MIt dieser Nummer müssen seit dem 1. Januar 2024 alle Meldungen über die Musiknutzung auf dem Online-Portal der GEMA (www.gema.de) erfolgen (GEMA-Hotline: 030 / 58 85 89 99).