Seelsorgebereich Bamberger Westen:Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht
An diesem Wochenende finden in den bayerischen Diözesen die Kirchenverwaltungswahlen statt; so auch im Erzbistum Bamberg. Am 24. November 2024 öffnen in allen Kirchengemeinden des Erzbistums die Wahllokale, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen.
Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand - gewöhnlich dem Pfarrer der Gemeinde - und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.
Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kirchenverwaltungsmitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken in der Gemeinde acht Mitglieder zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Christinnen und Christen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche
- Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde
- Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag
Hier können Sie sich über die Kandidierenden im Seelsorgebereich Bamberger Westen informieren.
Die Öffnungszeiten der Wahllokale finden Sie hier aufgelistet.
Auf der Homepage werden Sie zeitnah die Ergebnisse der Wahl finden.