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Erzbistum Bamberg:Erzbistum bekennt sich zu Kitas

Ordinariatsrätin Helena Grassegger verantwortet u.a. den Bereich Kindertagesstätten im Ordinariat.
Datum:
Veröffentlicht: 17.2.25
Von:
Marion Krüger-Hundrup

Viele Eltern, die ihr Kind in einen Kindergarten oder in eine Kindertagesstätte im Bereich des Erzbistums Bamberg schicken, sind verunsichert: Wird es diese Einrichtungen auch künftig geben? Diese Frage bewegt, nachdem bekannt wurde, dass die katholische Kirche von Bamberg auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen reagiert und die Bauträgerschaft für ihre Kitas den Kommunen übergeben will. Was das bedeutet, erfragte der Fränkische Tag bei Ordinariatsrätin Helena Grassegger, Leiterin der Hauptabteilung Personal-Bezüge-Kindertagesstätten im Erzbischöflichen Ordinariat.

Frage: In jüngsten Medienberichten wird der Eindruck erweckt, dass sich das Erzbistum Bamberg mit seinen derzeit über 300 Kindergärten und Kindertagesstätten aus der Kinderbetreuung zurückziehen will. Trifft das zu?

Helena Grassegger: Die Erzdiözese Bamberg steht zu ihren katholischen Kindertagesstätten und begreift sie als erlebbare Orte von Kirche. Die Arbeit an der christlichen Identität der Einrichtungen ist eine Pflicht und eine Gemeinschaftsaufgabe aller und ein permanenter dynamischer Prozess. 

Frage: Das Erzbistum bekennt sich also zur Betriebsträgerschaft von Einrichtungen für Kinder. Warum sind diese für die Kirche so wichtig?

Grassegger: Wie gesagt: Die Erzdiözese Bamberg begreift katholische Kindertagesstätten als erlebbare Orte von Kirche.

Frage: Der Erziehungsauftrag liegt doch in erster Linie bei den Eltern, die in ihrer weltanschaulichen Ausrichtung der Souverän sind. Und da maßt sich die Kirche an, Einfluss nehmen zu wollen?

Grassegger: Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist kommunale Pflichtaufgabe. Die Kommunen machen aber gerne von ihrer Möglichkeit Gebrauch, diese Aufgabe an freie Träger zu übertragen. Diese Träger wie Kirchen, Caritas oder Wohlfahrtsverbände sind ebenso wie kommunale Träger an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und damit an den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Sie bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in allen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen. Der Erziehungsauftrag der Eltern ist davon unberührt.  
Selbstverständlich sind katholische Einrichtungen geprägt durch das christliche Gottes- und Menschenbild; ebenso selbstverständlich sind Einrichtungen anderer Träger beispielsweise von der Montessori-Pädagogik geprägt oder von einem humanistischen Menschenbild. Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in eine konfessionsgebundene oder andere Einrichtung geben. Mit Anmaßung hat das nichts zu tun. 

Frage: Das Erzbistum will wegen der durch sinkende Kirchensteuereinnahmen angespannten Haushaltslage die Bauträgerschaft von Kindergärten und Kitas an Kommunen übergeben. Wie soll das in der Praxis aussehen? 

Grassegger: Eigentümer der Kitas sind nicht das Erzbistum, sondern die jeweilige Kirchenstiftung vor Ort. Diese verantworten als Gebäudeeigentümer sowohl den Gebäudebetrieb als auch Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Zum einen sind die Kirchenstiftungen häufig nicht mehr in der Lage, bei Investitionsmaßnahmen ihren Eigenanteil aufzubringen. Zum anderen ist insbesondere im Falle von Generalsanierungen die Übernahme der Bauträger-/Bauherrnverantwortung auf Grund der stark gestiegenen Anforderungen für Kirchenstiftungen mit ihren ehrenamtlichen Gremien immer schwerer leistbar. Besonders anlässlich von Baumaßnahmen übernahmen Kommunen in der Vergangenheit immer wieder - häufig auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages - die Bauträgerschaft, die Kirchenstiftung beschränkte sich auf die Betriebsträgerschaft. 

Frage: Was geschieht, wenn sich Kommunen weigern, die Trägerschaft von Gebäuden zu übernehmen: Kommt es dann zu Schließungen von Kindergärten und Kitas?

Grassegger: Ein derartiger Fall ist meines Wissens in den vergangenen Jahren nicht eingetreten.

Frage: Worin besteht dann weiterhin der finanzielle und personelle Beitrag des Erzbistums für die kommunale Pflichtaufgabe Kinderbetreuung?

Grassegger: Die Kitas werden weiterhin unterstützt durch zahlreiche geldwerte Dienstleistungen wie Gehaltsabrechnung, Personalverwaltung, Qualifizierungsangebote und Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung und Revision durch die Finanzkammer, Beratung und Begleitung bei Baumaßnahmen, pädagogische Beratung durch die Caritas-Fachberatung, Unterstützung und Begleitung bei der Bildung und Weiterentwicklung eines katholischen Profils …

Frage: Kirche wird heutzutage fast ausschließlich mit ihren sozialen Einrichtungen, mit ihrer Caritas wahrgenommen und akzeptiert. Wird das Erzbistum trotzdem Kürzungen im Sozialetat vornehmen?

Grassegger: Vor dem Hintergrund zurückgehender Katholikenzahlen und damit verbunden sich mittelfristig verringernder Kirchensteuereinnahmen befindet sich das Erzbistum Bamberg in einem strukturierten Prozess zur langfristigen Sicherung des diözesanen Haushalts. Das Projekt „Haushaltssicherung 2035“ soll die Handlungsfähigkeit des Erzbistums bei zurückgehenden Einnahmen erhalten, sodass trotz notwendiger Schwerpunktsetzung möglichst viele kirchlichen bzw. karitativen Aufgaben und Dienstleistungen für die Menschen in der Region des Erzbistums Bamberg erhalten bleiben können. Die jährlichen Haushaltszuschüsse für soziale Einrichtungen wie die an Caritasverbände, Sozialdienste Kath. Frauen oder InVIA Mädchensozialarbeit sind seit Jahren an die Entwicklung der Kirchensteuern gekoppelt, sodass nun nach vielen Jahren höherer Mittelzuweisungen auch mit geringeren Haushaltszuschüssen kalkuliert werden muss.