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Langjährige Tradition wird fortgeführt

Markus Willinger
Datum:
Veröffentlicht: 17.8.21
Von:
Amt für Kirchenmusik

Sandkirchweihkonzert am 21. August mit Domorganist Markus Willinger

Am Samstag, den 21. August 2021, befände sich die Stadt Bamberg normalerweise mitten in der „Sandkerwa“. Doch noch immer kann wegen der Covid19-Pandemie kein Volksfest stattfinden. Stattfinden wird jedoch auch heuer – wenngleich mit verschiedenen Einschränkungen – das schon zur Tradition gewordene Orgelkonzert im Kaiserdom.

Am Samstag, den 21. August 2021, befände sich die Stadt Bamberg normalerweise mitten in der „Sandkerwa“. Doch noch immer kann wegen der Covid19-Pandemie kein Volksfest stattfinden. Stattfinden wird jedoch auch heuer – wenngleich mit verschiedenen Einschränkungen – das schon zur Tradition gewordene Orgelkonzert im Kaiserdom. 

Unter dem Titel „Orgelkonzert zur Kirchweih von St. Elisabeth im Sand“ wird um 15:00 Uhr der Bamberger Domorganist Markus Willinger die große Domorgel erklingen lassen und schafft in dieser Stunde festlich-erhabener Stimmung Raum für eine Rückbesinnung auf die eigentliche Intention des Festes, welche an die Weihe der kleinen Kirche St. Elisabeth im Sand erinnern soll. Es werden Orgelwerke von Johann Sebastian Bach und freie Improvisationen nach Publikumswünschen zu Gehör gebracht. Die Konzertbesucher sind eingeladen, schon Zuhause Lieder aus dem Gotteslob auszuwählen und die Liedvorschläge entweder als E-Mail ans Amt für Kirchenmusik (kirchenmusik@erzbistum-bamberg.de) zu senden oder auf mitgebrachten Zetteln vor dem Konzert am Eingang abzugeben.

Karten zu 8 € (Schüler und Studenten 6 €) sind im Vorverkauf beim bvd (Lange Str. 39/41, Telefon: 0951 / 9 80 82 20) oder an der Tageskasse erhältlich. Freunde der Orgelmusik sind herzlich willkommen! Die Zahl der Konzertbesucher ist allerdings beschränkt. Der Einlass ab 14:30 Uhr erfolgt ausschließlich über die Sakristeipforte (Domrückseite) und nur nach den aktuell geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Im Wesentlichen gelten FFP2-Maskenpflicht, Abstandsgebot, Kontaktdatenerhebung.

Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweils aktuellen Informationen der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de) bzw. die Corona-Hinweise auf unserer Homepage (www.amt-fuer-kirchenmusik.erzbistum-bamberg.de).