Datum:
Veröffentlicht: 27.1.21
Von:
Matthias Bambynek
Seit geraumer Zeit sind auf den Gottesdienstordnungen der Pfarreien keine regulären Beichtgelegenheiten aufgeführt. Dies hängt damit zusammen, dass im Beichtstuhl die Abstandsregeln, die es zum Infektionsschutz während der Coronavirus-Pandemie einzuhalten gilt, nicht befolgt werden können. Ebenso ist ein gutes Belüften nicht möglich.
Freilich bestand und besteht die Möglichkeit, das Sakrament der Versöhnung zu feiern.
Wenn dies gewünscht wird, vereinbaren Sie bitte über eines der Pfarrbüros einen Termin für ein Beichtgespräch.
Dieses findet dann in einem Raum im Pfarramt statt, so dass die Abstandsvorgaben gut einzuhalten sind.