Vorsitzender: Michael Göppner (E-Mail: michael.goeppner@erzbistum-bamberg.de)
Stellvertretende Vorsitzende: Andrea Schierhold
Schriftführer: Nicolas König (E-Mail: nicolas.koenig@erzbistum-bamberg.de)
Weitere Mitglieder: Terezie Kosmakova
Die MAV übt das betriebliche Mitspracherecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Betrieben aus. Sie ist den Betriebsräten ähnlich. Diese MAV betrifft alle Mitarbeitenden der Gesamtkirchengemeinde Bamberg in den Bereichen Pfarrverwaltung, Liegenschaften und liturgischer Dienst.
Die Befugnisse der Mitarbeitervertretung sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.
Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
Die Aufgaben der MAV
- darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und sie vorzutragen.
- Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
- die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern.
- Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuregen.
- darauf zu achten, dass alle auf die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung achten.
- sich für eine schöpfungs- und familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsplätze einzusetzen.
Die MAV vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und versucht, die Grundlage zu vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu legen.