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in St. Martin und St. Josef (Hain):Bekanntmachung zur Pfarrgemeinderatswahl 2026

Plakat der PGR-Wahl 2026
Datum:
Veröffentlicht: 17.12.25
Von:
Jürgen Eckert

Am Sonntag, 1. März 2026, findet in der Pfarrei St. Martin die Wahl des neuen Pfarrgemeinderats statt. Alle Wahlberechtigten sind eingeladen, ihre Stimme in den eingerichteten Wahllokalen oder per Briefwahl abzugeben.

Die Wahllokale befinden sich im Clubraum des Gemeindezentrums St. Josef (Hain) sowie in der Kirche St. Martin in Bamberg. In St. Josef (Hain) kann am Wahltag von 9 bis 9.30 Uhr sowie von 10.30 bis 13 Uhr gewählt werden. In St. Martin stehen die Wahlurnen von 10.30 bis 11 Uhr, von 12 bis 13 Uhr, von 17.30 bis 18 Uhr sowie von 19 bis 20 Uhr bereit.

Für die Briefwahl müssen die Wahlbriefe spätestens am 1. März um 18 Uhr in den Briefkasten des Pfarrbüros St. Martin (An der Universität 2) eingeworfen werden. Die Unterlagen zur Briefwahl können ab sofort schriftlich im Verwaltungszentrum des Katholischen Seelsorgebereichs Bamberger Westen (Eisgrube 4, 96049 Bamberg) beantragt werden.

Wahlvorschläge können noch bis zum 4. Januar 2026, 18 Uhr, im Verwaltungszentrum eingereicht werden. Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Pfarrgemeinde besitzen. Auf Antrag können auch außerhalb wohnhafte Gemeindemitglieder wählen, sofern sie aktiv am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 beim Wahlausschuss per E-Mail an eckert@erzbistum-bamberg.de oder schriftlich über das Verwaltungszentrum gestellt werden. Das benötigte Formular ist dort ebenfalls erhältlich.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 11. bis 18. Januar 2026 im Verwaltungszentrum des Seelsorgebereichs zur Einsicht aus. Es kann werktags von 9 bis 16 Uhr eingesehen werden. Aus Datenschutzgründen ist ausschließlich die Überprüfung der eigenen Daten möglich. Sollten Unrichtigkeiten in fremden Einträgen vermutet werden, ist dies dem Wahlausschuss schriftlich glaubhaft zu machen.