SSB Bamberger Westen:Hinweise zur Pfarrgemeinderatswahl am 01. März 2026

Unter dem Motto "Gemeinsam gestalten - gefällt mir" findet bayernweit am Sonntag, 1. März 2026 die Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Wahlberechtigt sind alle, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen sind (vgl. c. 11 CIC), am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in dem Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und nicht aus der Kirche ausgetreten sind.
Die Wahllokale für den 01. März 2026 (sowie für den 28. Februar 2026) finden Sie hier.
Unter diesem Link finden Sie alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die kommende Pfarrgemeinderatswahl zur Wahl stellen.
Briefwahlunterlagen für alle Pfarreien des Seelsorgebereichs Bamberger Westen können bis einschließlich 22. Februar 2026 auf folgende Weise beantragt werden:
- Per E-Mail an: bamberger-westen@erzbistum-bamberg.de
- Telefonisch unter: 0951/160 933-0
- Persönlich im Verwaltungssitz oder in den jeweiligen Pfarrbüros während der Öffnungszeiten.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie wählen!