St. Josef Gaustadt:Öffentliche Bekannmachung Wahlausschuss St. Josef Gaustadt

Am Sonntag, 1. März 2026 finden die Pfarrgemeinderatswahlen in ganz Bayern statt. In der Pfarrei St. Josef Gaustdt wurde dieser Termin am 21.12.2025 öffentlich bekannt gegeben und dazu aufgefordert, bis spätestens 4. Januar 2026 Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Alle Fristen wurden gemäß der Wahlordnung eingehalten.
Der Wahlausschuss hat alle eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und die vorgeschlagenen Personen für ein Einverständnis zur Kandidatur angefragt.
Nach der Wahlordnung § 10 Abs. 5 soll die Liste der Kandidierenden wenigstens eineinhalbmal so viele Namen enthalten als Mitglieder zum neuen Pfarrgemeinderat (in unserem Fall zwölf) zu wählen sind.
Dies wurde leider nicht erreicht, damit gilt § 11 (Verfahren bei zu geringer Zahl an Kandidierenden) der Wahlsatzung, die Wahl findet unter Berücksichtigung von §19 Abs. 3 regulär statt. Dieser besagt, dass bei nur diejenigen Personen gewählt sind, die mindestens so viele Stimmen auf sich vereinigen können, wie 50 Prozent der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel plus eine Stimme betragen.
Wer also nur oder weniger als 50 Prozent an Stimmen im Verhältnis zu den abgegebenen gültigen Stimmzetteln erhalten hat, ist nicht gewählt. Damit wird verhindert, dass bei einer geringen Zahl an Kandidierenden nicht automatisch alle Kandidaten oder jede Person mit nicht ausreichender Zustimmung (z. B. mit nur einer Stimme) der Wahlberechtigten, gewählt sind.
Damit kann es aber auch möglich sein, dass nicht die gewünschte Anzahl von zwölf Pfarrgemeinderats- mitgliedern erreicht wird und Sitze nicht besetzt werden können. Daher nutzen Sie, als Wählerin und Wähler, bitte alle Ihnen zur Verfügung stehen 12 Stimmen bei der Wahl und unterstützen Sie damit die Kandidatinnen und Kandidaten und den neuen Pfarrgemeinderat.