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Gemeindehaus St. Josef im Hain

Gemeindehaus St. Josef im Hain | Räumlichkeiten

Balthasar-Neumann-Straße 16, 96047 Bamberg

Im Gemeindehaus St. Josef im Hain können der Saal sowie der Clubraum, mit oder ohne Küchennutzung, gemietet werden. Je nach Nutzungsdauer fallen verschiedene Nutzungsentgelte an.

Nutzungsordnung

1. Regelungsgegenstand

a) Das Gemeindehaus St. Josef steht im Eigentum der Filialkirchenstiftung St. Josef in Bamberg.
b) Es dient dem Gemeindeleben aller katholischen Pfarreien des Seelsorgebereichs Bamberger Westen.
c) Diese Nutzungsordnung regelt die Nutzung des Gemeindehauses, des Vorplatzes, der Parkfläche einschließlich der Grünflächen um die Kirche.

2. Zuständigkeit

a) Hausherr ist die Filialkirchenstiftung St. Josef, vertreten durch den Pfarrer als deren Vorstand oder durch ein von ihr bestimmtes Mitglied.
b) Die unmittelbare Ausübung des Hausrechts obliegt dem Hausverwalter/ der Hausverwalterin.
c) Bei wesentlichen Fragen, was die Nutzung der in Ziff. 1c) genannten Bereiche angeht, soll der Pfarrgemeinderat - gegebenenfalls der jeweils betroffene Arbeitskreis des Pfarrgemeinderats - beteiligt werden.

3. Nutzungsberechtigte

a) Die in Zif. 1c) genannten Bereiche stehen grundsätzlich allen Gruppen und Kreisen, die im katholischen Seelsorgebereich Bamberg-Westen beheimatet sind, zur Verfügung. Im Einzelfall entscheidet die Hausherrin i.S.v. Ziff. 2a)
b) Eine gewerbliche Vermietung findet grundsätzlich nicht statt. Sie kann erfolgen, wenn die Vermietung folgenden Zwecken dient:
- Erwachsenenbildung, Fortbildungen, Klausurtagungen, Vorträgen
- gesundheitsfördernden Angeboten, Kleinkinderbetreuung
- schulischen, städtischen oder musikalischen Veranstaltungen
- Eigentümerversammlungen
- Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen
- adventlichen Feiern
c) Die in Ziffer 1c) genannten Bereiche werden nicht vermietet
- an politische Parteien und politische Gruppierungen,
- für Veranstaltungen, die den Zielsetzungen der katholischen Kirche widersprechen.
d) Anfragen bezüglich der Nutzung von Räumlichkeiten sind rechtzeitig über das Pfarrbüro St. Martin an die Kirchenverwaltung zu richten.
e) Das Pfarrbüro St. Martin erstellt einen Belegungsplan.
f) Nutzungsentgelte werden durch die Kirchenverwaltung St. Martin/St. Josef in einem „Beiblatt Nutzungsentgelte“ zu dieser Nutzungsordnung festgesetzt (Anlage 1).
h) Jeder Nutzer ist darauf zu verpflichten, die zu dieser Nutzungsordnung festgelegte Hausordnung zu wahren und gegenüber der Kirchenverwaltung St. Martin/St. Josef einen Verantwortlichen zu benennen.
i) Schlüssel zum Gemeindehaus werden nur in begründeten Fällen und nur gegen Empfangsbestätigung ausgegeben.
j) Für die Nutzung der Räume und/oder die Übergabe der Schlüssel kann eine Kaution erhoben werden.

Hausordnung

1. Alle genutzten Räume sind aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Auf dem Vorplatz und der Parkfläche dürfen keine Abfälle gelagert werden.
2. Beschädigungen und Unfälle sind dem Hausverwalter/die Hausverwalterin oder dessen Vertreter/deren Vertreterin unverzüglich anzuzeigen. (Anlage 2: Verhalten bei Unfällen)
3. Laut Lärmschutzverordnung ist übermäßige Lärmbelästigung der Nachbarn zu vermeiden. Deshalb sind offene Fenster nach 22:00 Uhr zu schließen.
Auszug aus der Lärmschutzverordnung der Stadt Bamberg § 2 Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten
(1) Bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragsgeräten und Tonwiedergabegeräten in Häusern, Wohnungen, sonstigen Räumen und auf privaten Grundstücken im Freien ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
(2) In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr dürfen Musikinstrumente, Tonübertragungsgeräte und Tonwiedergabegeräte nicht benutzt werden, soweit andere in ihrer Nachtruhe dadurch gestört werden können.
4. Im ganzen Haus, auf dem Vorplatz, auf der Parkfläche einschließlich der Grünflächen besteht Rauchverbot.

Für Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte an das gemeinschaftliche Pfarrbüro.

 

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